AntiRep per la manif antiWef di sa27 a Basilea

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Der kleine Antirepressions-Ratgeber zur WEF-Demo in Basel 2007

Alle Jahre wieder
Auch dieses Jahr versammeln sich die Reichen und Mächtigen wieder in Davos – auch dieses Jahr findet wieder eine Demo statt – auch dieses Jahr wird die Polizei massiv präsent sein, wie wild Daten sammeln und TeilnehmerInnen kontrollieren.
Deshalb auch dieses Jahr unsere Ratschläge und Tipps im Umgang mit der Polizei und den Behörden.

Das Verhalten Demos und Aktionen
Obwohl die meisten Demos und Aktionen in aller Regel friedlich verlaufen, kommt es manchmal zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Das ist zwar lästig – aber kein Grund zur Panik, wenn ihr folgende Grundregeln beachtet:
Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Repression bereits bei der Anreise beginnt. Am Besammlungsplatz, wenn ihr kollektiv anreisen wollt, oder am Bahnhof wo ihr einsteigt und in den Zügen steht meist schon Polizei in Uniform oder Zivil bereit, euch zu kontrollieren, registrieren und einzelne gar festzunehmen. Bedenkt dies bei euren Mobilisierungen, handelt als Gruppe und verschafft euch vor Ort einen Überblick über die Repression (z.B. indem ihr eigene Anti-Rep-Strukturen aufbaut, welche sich vor Ort um die Repression kümmert).
Die Polizei hat jederzeit das Recht, deine Personalien zu kontrollieren. Wenn du einen Ausweis dabei hast, kannst du darauf bestehen, dass sie dies vor Ort machen – hast du keinen dabei, nehmen sie dich wahrscheinlich zur Abklärung mit auf den Posten. Nimm deshalb einen Ausweis mit – aber nur den Ausweis! Keine Agenden oder Adressbüchlein – denn das gewährt den PolizistInnen Einblick in dein Umfeld – und das geht sie nun wirklich nichts an! Auch Nummern in deinem Handy sind für sie ein gefundenes Fressen – also zuhause lassen, im Notfall SIM-Karte vernichten!
Höchst wahrscheinlich macht die Polizei bereits wieder beim Bahnhof gross angelegte Personalien- und Gepäck-Kontrollen. Wenn du dich zweifelsfrei identifizieren kannst (mittels gültiger ID) dürften die PolizistInnen bei einer solchen verdachtsunabhängigen Kontrolle keine Fotos machen oder Fingerabdrücke etc. nehmen. Allerdings ist dies nicht immer durchzusetzen. Tun sie es trotzdem, bleibe gelassen, protestiere und melde es dem Antirep.
Die PolizistInnen müssen dir auf Anfrage ihren Namen sagen, ZivilpolizistInnen ihren Ausweis zeigen. Merke dir ihre Namen und den von allfälligen Zeuginnen für dein Gedächtnisprotokoll!
Drogen aller Art haben an einer Demo nichts verloren! Erstens lässt sich nüchtern einfacher einen kühlen Kopf bewahren, zweitens werden sie dir, falls sie dich kontrollieren, Drogenbesitz anhängen, auch wenn sonst nichts gegen dich vorliegt!
Bleib wenn möglich immer in einer Gruppe. Damit erschwert Ihr den Ordnungshüter-Innen einzugreifen, euch zu kontrollieren oder auch Einzelne rauszufischen (wenn du alleine bist, reichen schon zwei PolizistInnen!).

Wenn Du verhaftet wirst
Ruf Deinen Namen, damit du sicher sein kannst, dass es – ausser den Bullen – noch jemand mitgekriegt hat. Wenn du Verhaftungen mitkriegst, melde dies dem Antirep (Name des/der Verhafteten, Ort und Zeit).
Verweigere immer die Aussage! Mehr als Name, Geburtsdatum, Adresse und Heimatort musst du nicht angeben (Regel: Nur was in deinem Ausweis steht!). Bleib stur und unterschreibe nichts. Die Beamten versuchen IMMER, dir etwas anzuhängen oder Informationen zu bekommen. Oft können sie dir nichts nachweisen, warten aber darauf, dass du dich selbst einer Tat bezichtigst!
Es kann sein, dass sie erkennungsdienstliche Massnahmen (Fotos, Fingerabdrücke, DNA-Proben, Leibesvisitation) vornehmen. In der Regel dürfen Frauen nur von Frauen, Männer nur von Männern durchsucht/gefilzt werden. Besonders Frauen sollten auf eine Durchsuchung von Frauen bestehen.

Vorläufige Festnahme/Präventivhaft
Die Polizei darf dich maximal 48 Std. festhalten (Wochenende 72 Std), nachher müssen sie dich einem Haftrichter / einer Haftricherin vorführen. Normalerweise kommst du aber nach ein paar Stunden wieder frei. Keine Panik. Die Polizei muss dir den Grund für den Freiheitsentzug angeben und du hast das Recht so bald als möglich Angehörige oder Vertrauenspersonen (Antirep) zu informieren.
Melde dich nach deiner Freilassung unbedingt wieder beim Antirep, mache ein Gedächtnisprotokoll und schicke uns eine Kopie davon (Gedächtnisprotololle sind wichtig! Falls es nach einem Jahr zu einer Verhandlung kommt, wirst du dich sonst kaum mehr an wichtige Details erinnern!). Falls es zu Tätlichkeiten kommt, lass dir deine Verletzungen von einem Arzt attestieren (Kantonsspital).

Erste Einvernahme

Wurdest du im Zusammenhang mit einer Demo/Aktion kontrolliert oder verhaftet, wirst du womöglich als AngeschuldigteR in einem Strafverfahren zu einer erstem Einvernahme vorgeladen.
Als angeschuldigte Person hast du grundsätzlich das Recht, die Aussage zu verweigern. Auch hier gilt, dass sie meist kaum was gegen dich in der Hand haben und darauf warten, dass du dich selbst bezichtigst. Auch auf scheinbar unverfängliche Fragen (Familie, Freunde, Umfeld etc) musst du nicht antworten – meist wollen die damit nur einen Einblick in die Strukturen erhalten (und das geht sie einen feuchten Dreck an!).
Bei der ersten Einvernahme besteht kein Recht auf Beizug einer Verteidigerin/eines Verteidigers, du musst da also ohne Anwalt/Anwältin durch.
Melde dich nach der ersten Einvernahme beim Antirep. Zusammen können wir das weitere Vorgehen besprechen.
Falls du als Zeuge/Zeugin und nicht als angeschuldigte Person vorgeladen wirst, bist du verpflichtet, Aussagen zu machen! Sobald du jedoch mit deinen Aussagen dich oder nahe Verwandte (Schwester / Bruder) oder DeineN KonkubinatspartnerIn belastenmüsstest, kannst Du auch die Aussage als Zeuge/Zeugin verweigern. Es lohnt sich also bei einer Vorladung schon vorher sich darüber Gedanken zu machen.

Jugendliche unter 18 Jahren
Für Jugendliche git eigendlich das gleiche wie oben, mit ein paar kleinen Ausnahmen:
Jugendliche haben kein Recht auf einen Haftrichtertermin! In der Regel wird Ihnen jedoch ein Anwalt beigegeben, sobald sie länger als 48 Stunden festgehalten werden.
Falls nicht, müssten die Eltern reagieren. Dann besteht auch die Möglichkeit, die Kosten geltend zu machen, falls die Eltern über kein Geld verfügen.
Wird das Verfahren fortgeführt, läuft es über die Jugend-Staatsanwaltschaft (JugA).
Die Sanktionen der JugA sind anders: in der Regel werden neben Bussen v.a. Verwarnungen, Arbeitsleistungen und dergleichen verhängt. Nur bei äusserst gravierenden Delikten kann eine Einschliessung (Knast) verfügt werden.
Bei den Jugendlichen ist es praktisch unmöglich, unentgeltliche Prozessführung zu erhalten, da allfällige Anwaltskosten von den Eltern
getragen werden müssen (soweit diese nicht Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung geltend gemacht haben (siehe oben) und es sich um einen gravierenden Fall handelt).
Sämtliche Demoverstösse gelten für gewöhnlich nicht als gravierend, wobei es bei grossen zivilrechtlichen Forderungen (Sachbeschädigungen etc.) Ausnahmen geben kann. Aber: Grundsätzlich müssen die Eltern blechen.

Datenlöschung
Wenn alles läuft, wie in den letzten Jahren, wird auch diesmal die Polizei massenhaft Daten von potentiellen TeilnehmerInnen aufnehmen. Inzwischen werden die Daten routinemässig an die Staatsanwaltschaft und das DAP (Dienst für Analyse und Prävention – unsern lieben Inlandsgeheimdienst) weitergegeben. An sich schon ein Skandal!
Zur Zeit besteht aber kaum politischer Druck auf die DatensammlerInnen, das Fichieren zu unterlassen, ganz im Gegenteil bauen die StaatsschützerInnen ihre Kompetenzen laufend aus. Deshalb ist es wichtig, auf die systematische Registrierung von DemoteilnehmerInnen aufmerksam zu machen: organisiert euch mit Gleichgesinnten, geht an die Öffentlichkeit, thematisiert die Renaissance des Fichenstaats. Und nicht zuletzt: Verlangt die Löschung eurer Daten. Ein Musterbrief als pdf zum download angefügt. Schickt ihn an die betreffenden Stellen. Wenn es vielleicht auch nicht viel nützt, beschert es den BeamtInnen doch Mehrarbeit

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